Allgemeine Geschäftsbedingungen für Service-Abonnements

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Service-Abonnements

KLAVIERE

Fassung vom 22.9. 2026 

1. Allgemeines

1.1.                 Die Albin Förstl GmbH, mit Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift in der Bellariastraße 4, 1010 Wien, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter FN 268341 w, (nachstehend „Albin Förstl“) bietet neben der Vermietung von von Dritten hergestellten Musikinstrumenten auch Service- und Instandhaltungsleistungen für ihre Kunden in Form eines Abonnements an.

1.2.                Als „Kunde“ werden nachstehend jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, die mit Albin Förstl in Geschäftsbeziehung tritt.

1.3.                 Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Bedingungen“) gelten für jeden zwischen Albin Förstl und dem Kunden abgeschlossenen Service-Vertrag (wie unten definiert), der entweder über Kontaktaufnahme in den Geschäftsräumlichkeiten der Albin Förstl (nachstehend als „in den Geschäftsräumlichkeiten der Albin Förstl geschlossener Vertrag“ bezeichnet) oder über die Domain www.klavierhaus-foerstl.at – und jegliche Sub-Domains und mobilen Webseiten – (zusammen die „Webseite“) im Rahmen des Fernabsatzes (nachstehend als „Fernabsatzvertrag“ bezeichnet) geschlossen wird.

1.4.                Diese Bedingungen sind vom Kunden sorgfältig durchzulesen, bevor der Kunde eine Bestellung (wie unten definiert) verbindlich abgibt, da sie einen wesentlichen Teil des Bestellvorgangs darstellen und insbesondere Bestandteil des zwischen Albin Förstl und dem Kunden geschlossenen Service-Vertrags (wie unten definiert) sind.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   

1.5.                Der Kunde bestätigt durch die Abgabe seiner Bestellung (wie unten definiert) entweder im Rahmen des in den Geschäftsräumlichkeiten der Albin Förstl geschlossenen Vertrages oder auch des Fernabsatzvertrages ausdrücklich, die gegenständlichen Bedingungen gelesen zu haben und sie zu akzeptieren. Kursiv geschriebene Begriffe in diesen Bedingungen und/oder im Service-Vertrag (wie unten definiert) haben die jeweils dort festgelegte Bedeutung.

1.6.                Die gegenständlichen Bedingungen gelten unter Ausschluss allfälliger Geschäftsbedingungen des Kunden. Diese Bedingungen gelten daher auch dann, wenn der Kunde im Rahmen des Vertragsabschlusses auf seine eigenen abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und/oder diese auf Schriftstücken des Kunden abgedruckt sind. Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Kunden wird von Albin Förstl ausdrücklich widersprochen.

1.7.                 Albin Förstl hat sich bemüht, die gegenständlichen Bedingungen in leicht verständlicher Form abzufassen. Bei Unklarheiten oder sonstigen Fragen, steht Albin Förstl dem Kunden natürlich gerne zur Verfügung. Der Kunde kann Albin Förstl zu diesem Zweck telefonisch unter +43 1 523 61 75 oder per E-Mail unter office@klavierhaus-foerstl.at erreichen. Zusätzlich sind die gegenständlichen Bedingungen unter https://www.klavierhaus-foerstl.at/agb-serviceabo abrufbar.

1.8.                Albin Förstl behält sich das Recht vor, die gegenständlichen Bedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern, indem eine neue Version dieser Bedingungen auf der Webseite hochgeladen wird. Für eine vom Kunden getätigte Bestellung (wie unten definiert) bleibt jene Version der Bedingungen anwendbar, welche zum Zeitpunkt dieser Bestellung (wie unten definiert) dem Bestellvorgang zu Grunde gelegen ist.

2. Service-Abonnements 

2.1.                 Der Kunde hat die Möglichkeit, je nach konkretem Abonnement bestimmte Leistungen betreffend die Instandhaltung seines Musikinstruments von Albin Förstl in Anspruch zu nehmen (nachstehend das „Service- Abonnement“ bezeichnet). Ein entsprechender Vertragsabschluss über ein solches Service-Abonnement kann sowohl in den Geschäftsräumlichkeiten der Albin Förstl als auch über die Webseite (im Sinne des Fernabsatz) von Albin Förstl erfolgen. Albin Förstl bietet in diesem Zusammenhang zwei unterschiedliche Service-Abonnements an.

2.2.                 Im Rahmen der als solches bezeichneten „Standard Variante“ ist der Kunde zur Inanspruchnahme

(i)                       einer Klavierstimmung (wie unten definiert) pro Vertragsjahr;

(ii)                    von Geringfügigen Wartungsarbeiten (wie unten definiert), die im Zuge des Termins der Klavierstimmung ohne erheblichen zeitlichen Mehraufwand durchgeführt werden können;

(iii)                  einer Oberflächenreinigung; sowie

(iv)                  einer automatisch generierten Terminerinnerung per E-Mail an die vom Kunden zu diesem Zweck bekanntgegebene E-Mail-Adresse zur Durchführung der jeweils nächsten Jahreswartung für das betroffene Musikinstrument;

berechtigt. Der allgemeine Zeitaufwand für sämtliche Arbeiten im Leistungsumfang der Standard Variante wird von Albin Förstl auf maximal 3 Stunden (einmal jährlich) ausgelegt.

2.3.                 Im Rahmen der als solches bezeichneten „Pro Variante“ ist der Kunde zur Inanspruchnahme

(i)                       Wiederum einer Klavierstimmung (wie unten definiert) pro Vertragsjahr;

(ii)                    eines großen Jahresservice (wie unten definiert);

(iii)                  einer automatisch generierten Terminerinnerung per E-Mail an die vom Kunden zu diesem Zweck bekanntgegebene E-Mail-Adresse zur Durchführung der jeweils nächsten Jahreswartung für das betroffene Musikinstrument;

berechtigt. Der allgemeine Zeitaufwand für sämtliche Arbeiten im Leistungsumfang der Pro Variante wird von Albin Förstl auf maximal 8 Stunden (einmal jährlich) ausgelegt.

2.4.                 Es gelten die folgenden Definitionen:

(i)                       „Klavierstimmung“: beinhaltet eine sogenannte Standardstimmung, wobei der Frequenzbereich des Musikinstruments innerhalb einer Abweichung von bis zu 2 Hz von der Ausgangsfrequenz 443 Hz ausgeglichen werden kann.

Möchte der Kunde eine bestimmte Wunschfrequenz bzw ist eine größere Abweichung gemessen von der Ausgangsfrequenz als 2 Hz, ist eine Vor- und Nachstimmung, somit ein zweiter Arbeitsschritt mit gesonderter Anfahrt, erforderlich. Bei der Vorstimmung wird die ursprüngliche Saitenspannung wiederhergestellt, um anschließend im Rahmen einer sog Nachstimmung, welche als gesonderter Arbeitsschritt innerhalb eines Monats zu erfolgen hat, die bestmögliche Endstimmung und Stimmhaltung zu ermöglichen.

Für eine solche Nachstimmung wird zusätzlich zu den in diesen Bedingungen festgelegten Serviceentgelt (wie unten definiert) eine Pauschale in einer von Albin Förstl vorweg jeweils bekanntgegebenen Höhe, derzeit von EUR 90,--, zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Anfahrtskosten für eine Anreise mit PKW (in Höhe des amtlichen Kilometergeldes), Bahn und/oder Taxi sind vom Kunden zu ersetzen, falls die Stimmung außerhalb Wiens erfolgt.

Die obigen Bestimmungen gelten sinngemäß für den Fall, dass im Zuge der ersten Stimmung ein geringfügig tieferer Frequenzbereich des Musikinstruments festgestellt wird, der für die Zukunft auszugleichen ist. Die zusätzlichen Kosten einer Nachstimmung gelangen in einem solchen Fall nur einmalig (zur Korrektur des Frequenzbereiches) an.

Ist der aktuelle Frequenzbereich zu tief, wird das Musikinstrument nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden in seinem jeweiligen Frequenzbereich belassen. Dasselbe gilt für den Fall, dass sich das Instrument auf Grund seines Alters oder sonstiger Umstände (bspw. lose Wirbel) nicht mehr stimmen lässt.

(ii)                    „Geringfügige Wartungsarbeiten“: umfassen geringfügige Instandhaltungsarbeiten am Musikinstrument, die anlässlich des Termins für die Stimmung mit erledigt werden können, sofern der damit verbundene Zeitaufwand 30 Minuten (zusätzlich zur Dauer einer Stimmung und dem sonstigen Leistungsumfang der Standard Variante nicht überschreitet. Es soll sich dabei vor allem um Arbeiten der Nachintonation einzelner Töne und der Beseitigung von Störgeräuschen und Arbeiten in ähnlichem Ausmaß handeln.

(iii)                  „Großes Jahresservice“ umfasst folgende Leistungen: Saiten von Rost befreien (radieren), Polieren der Messingteile, Innenraum von Staub befreien, Resonanzboden ev. auswischen,  Korpus mit Poliermittel reinigen, Mechanikschrauben nachziehen, Spiellade reinigen und gleitfähig machen, Achsen und Federn kontrollieren und ggf. schmieren, Tastenstifte reinigen und Tastenfall kontrollieren, Regulation ausgleichen und ggf. ausbessern, Mechanik und Klaviatur reinigen, Hammerköpfe abziehen, Hammerköpfe auf die Saiten aufpassen (um klanglich das Maximum aus ihrem Instrument zu holen), Intonieren der Hammerköpfe (um die optimale Klangfarbe aus Ihrem Klavier zu holen)

2.5.                 Service-Abonnements können nur für Musikinstrumente abgeschlossen werden, deren Herstellungsjahr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt. Der Abschluss von Service-Abonnements für ältere Musikinstrumente ist nur nach individueller Absprache und gegebenenfalls vorangehender Besichtigung durch Albin Förstl möglich.

2.6.                Service-Abonnements können ohne ausdrückliche Zustimmung von Albin Förstl (welche auch ohne Begründung verweigert werden kann) nicht auf ein anderes Musikinstrument übertragen werden.

2.7.                 Die genauen Leistungen aus dem Service–Abonnement (wie unten definiert) können je nach Art und Modell des Musikinstruments geringfügig variieren.

2.8.                 Albin Förstl behält sich vor, dem Kunden vor Ort gewisse Empfehlungen oder Anweisungen (auch des Herstellers) zur Aufbewahrung, Haltung und Pflege des Musikinstruments zu geben. Sollten solcherart Anweisungen von Seiten des Kunden nicht befolgt werden, sind die daraus resultierenden Nachteile im Zusammenhang mit den Leistungen aus dem Service–Abonnement (wie unten definiert) vom Kunden zu tragen.

2.9.                Sobald Albin Förstl und der Kunde einen Service-Vertrag (wie unten definiert) abgeschlossen haben, hat der Kunde das Recht die Leistungen aus dem Service–Abonnement (wie unten definiert), abhängig vom gewähltem Service-Abonnement, in Anspruch zu nehmen. Dafür muss er Albin Förstl über diesen Wunsch ausdrücklich postalisch, per E-Mail, telefonisch oder in den Geschäftsräumlichkeiten des Albin Förstl informieren und einen Termin vereinbaren bzw. über die Webseite online buchen:

Albin Förstl GmbH

Bellariastraße 4, 1010 Wien, Österreich

E-Mail: office@klavierhaus-foerstl.at

Tel.: +43 1 / 523 61 75

2.10.            Der Kunde hat zum Ende eines jeden Vertragsjahres (siehe Punkt 5) die Möglichkeit, für das jeweils nächste Vertragsjahr von dem ausgewählten Service–Abonnement auf das jeweils andere Service–Abonnement zu wechseln.

2.11.             Der Kunde ist verpflichtet, Albin Förstl jede Änderung des Standorts des Musikinstruments und daher des Orts, an dem die Leistungen aus dem Service–Abonnement (wie unten definiert) zu erbringen sind, nach Abschluss des Service-Vertrags (wie unten definiert) unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage vor der Aufgabe des alten Wohnortes, bekanntzugeben. Die damit verbundenen Mehrkosten (für den Fall der Verbringung des Musikinstruments außerhalb von Wien (Stadtgrenze) sind beginnend mit dem Monatsersten ab dem Zeitpunkt der Verbringung des Musikinstruments vom Kunden zu tragen.

3. Abschluss eines Service–Vertrags in den Geschäftsräumlichkeiten von Albin Förstl

3.1.                 Die in den Geschäftsräumlichkeiten von Albin Förstl aufliegenden Darstellungen bzw. Prospekte zu Service–Abonnements sind als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, eine Bestellung (wie unten definiert) als Anbot zum Vertragsabschluss abzugeben. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Fall, dass der Kunde die Geschäftsräumlichkeiten der Albin Förstl aufgesucht hat und daher kein Fernabsatzvertrag (auch nicht im Sinne der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen) vorliegt.

3.2.                 An Hand eines von Albin Förstl beigestellten Bestellformulars und den jeweils verfügbaren Optionen kann der Kunde das gewünschte Service–Abonnement auswählen. Das Service-Abonnement, welches der Kunde auswählt, wird in der Folge ebenfalls als Service-Abonnement bezeichnet. Als „Leistungen aus dem Service–Abonnement“ werden im Folgenden diejenigen vertraglichen Leistungen bezeichnet, auf welche der Kunde mit Abschluss des Service-Vertrags (wie unten definiert) gegenüber Albin Förstl Anspruch hat.

3.3.                 Im Bestellformular gibt der Kunde das entsprechende Musikinstrument bekannt, für welches er den Service-Vertrag (wie unten definiert) abschließen möchte. Weiters gibt der Kunde einerseits den Standort des Musikinstruments und daher den Ort an, an dem die Leistungen aus dem Service–Abonnement zu erbringen sind, sowie andererseits eine E-Mail-Adresse, an welche die jährliche Terminerinnerung gesendet werden soll. Ausgehend von den Angaben des Kunden, werden allfällige Kosten für die Anfahrt außerhalb Wiens berechnet.

3.4.                Zahlungen können mittels SEPA-Lastenschriftverfahren durchgeführt werden.

Albin Förstl wird den Kunden ersuchen, ein SEPA-Lastschriftformular zur Erteilung eines Mandats elektronisch zu unterschreiben und an Albin Förstl im Rahmen des Bestellvorganges zu übergeben.

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt der Kunde Albin Förstl widerruflich, die zu entrichtenden Zahlungen gemäß dem Service-Vertrag zum nächstmöglichen Abbuchungstag – das ist der 5. eines jeden Monats – nach Fälligkeit der jeweiligen Zahlung zulasten des Bankkontos des Kunden mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Albin Förstl wird den Kunden einmalig mindestens 1 Kalendertag vor dem ersten Lastschrifteinzug über die Kontobelastungen informieren (sog. Pre-Notification). Zugleich wird mit dem SEPA-Lastschriftmandat die kontoführende Bank des Kunden angewiesen, die von Albin Förstl auf das Konto des Kunden gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen. Der Kunde kann, sofern er den Service-Vertrag (wie unten definiert) und dieses SEPA-Lastschriftmandat als Verbraucher abschließt (B2C), innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum der jeweiligen Abbuchung, die Erstattung des belastenden Betrages nach erfolgter Abbuchung im Rahmen des Einzugsverfahrens verlangen. Erfolgt dieses Verlangen zu Unrecht, ist der Kunde zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens von Albin Förstl verpflichtet und Albin Förstl behält sich das Recht vor, den Service-Vertrag (wie unten definiert) unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Punkt 5 dieser Bedingungen aufzukündigen.

Sollten Albin Förstl von der kontoführenden Bank des Kunden Spesen aufgrund einer Rücklastschrift, also einer fehlgeschlagenen Abbuchung vom Konto des Kunden, verrechnet werden, wird Albin Förstl dem Kunden EUR 18,00 als Bank- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen. Sollten die von der kontoführenden Bank des Kunden an Albin Förstl vorgeschrieben Spesen den Betrag von EUR 18,00 übersteigen, wird Albin Förstl dem Kunden den entsprechenden Betrag (anstatt der EUR 18,00) als Bank- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen.

Bei Rücklastschrift durch die kontoführende Bank wird der Kunde über den Nichteinzug per E-Mail informiert und dieser hat umgehend den ausständigen Betrag auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

3.5.                Die Bestellung des Kunden (die „Bestellung“), einschließlich der Auswahl des jeweiligen Service-Abonnements, sowie das vom Kunden zu bezahlende Gesamtentgelt (das monatliche Netto-Serviceentgelt (wie unten definiert) und der Umsatzsteuer sowie allfällige Aufschläge für Tätigkeiten außerhalb von Wien (Stadtgrenze)), wird in dem oben genannten Bestellformular, dem diese Bedingungen angeschlossen sind, zusammengefasst.

Der Kunde hat alle Angaben auf dem Bestellformular (z.B. Name, Adresse, das ausgewählte Service-Abonnement, etc) vor Unterfertigung seiner Bestellung zu überprüfen und, falls erforderlich, zu korrigieren. Die rechtswirksame Unterfertigung des Bestellformulars, dem die Bedingungen angeschlossen sind, durch den Kunden kann dabei entweder in den Geschäftsräumlichkeiten der Albin Förstl oder im Anschluss an den Besuch in den Geschäftsräumlichkeiten der Albin Förstl erfolgen.

Erst mit erfolgter Unterfertigung des Bestellformulars, und Aushändigung an Albin Förstl entweder in deren Geschäftsräumlichkeiten oder per Post bzw. als pdf mittels E-Mail unterbreitet der Kunde an Albin Förstl ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Service-Vertrags (wie unten definiert).

Ein bindender Service-Vertrag, dessen Bestandteil auch die gegenständlichen Bedingungen bilden, zwischen dem Kunden und Albin Förstl entsteht erst dann, wenn Albin Förstl dem Kunden gegenüber die Annahme der Bestellung bestätigt und das Bestellformular rechtswirksam zum Zeichen der Annahme der Bestellung gegenzeichnet (die „Auftragsbestätigung“) und die Auftragsbestätigung an den Kunden übergibt bzw per Post bzw als PDF mittels E-Mail übermittelt (und nicht zu einem früheren Zeitpunkt!). Die Auftragsbestätigung wird die Bestellung des Kunden, die gegenständlichen Bedingungen von Albin Förstl sowie das SEPA-Lastschriftformular nach Punkt 3.4 dieser Bedingungen beinhalten, wobei alle genannten Unterlagen und Informationen gemeinsam den „Service-Vertrag“ bilden.

3.6.                Albin Förstl kann nach eigenem Ermessen auch entscheiden, die Bestellung des Kunden nicht anzunehmen. Dies gilt insbesondere bei Bestellungen in Zusammenhang mit Musikinstrumenten, die bspw. im Rahmen von (Hoch-) Schulbetrieben, Kulturhäusern einer ständigen Nutzung ausgesetzt sind, welche über das Ausmaß des privaten Gebrauchs hinausgehen. Für solcherart Kunden werden von Albin Förstl maßgeschneiderte Angebote bereitgestellt.

3.7.                 Der Kunde erwirbt gegen Zahlung eines monatlichen Entgelts den Anspruch auf die entsprechenden Leistungen aus dem Service–Abonnement, die in seinem bei der Bestellung jeweils ausgewählten Service-Abonnement enthalten sind.

4. ​ ​Abschluss eines Service–Vertrags durch Abschluss eines Fernabsatzvertrages

4.1.                 Der auf der Webseite angebotenen Darstellungen bzw. Prospekte zu Service–Abonnements stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung (wie unten definiert) als Anbot zum Vertragsabschluss abzugeben.

4.2.                Der Kunde kann Service-Abonnements über die Webseite bestellen. Der ausschließlich in deutscher Sprache erfolgende Bestellprozess umfasst insbesondere folgende Schritte:

4.3.                 Auf Basis der verfügbaren Optionen kann der Kunde über die Webseite das gewünschte Service-Abonnement auswählen. Das Service-Abonnement, welches der Kunde auswählt, wird in der Folge ebenfalls als Service-Abonnement bezeichnet. Als „Leistungen aus dem Service–Abonnement“ werden im Folgenden diejenigen vertraglichen Leistungen bezeichnet, auf welche der Kunde mit Abschluss des Service-Vertrags gegenüber Albin Förstl Anspruch hat.

4.4.                Im Rahmen des Bestellprozesses gibt der Kunde das entsprechende Musikinstrument bekannt, für welches er den Service-Vertrag abschließen möchte. Weiters gibt der Kunde einerseits den Standort des Musikinstruments und daher den Ort an, an dem die Leistungen aus dem Service–Abonnement zu erbringen sind, sowie andererseits eine E-Mail-Adresse, an welche die jährliche Terminerinnerung gesendet werden soll. Ausgehend von den Angaben des Kunden, werden allfällige Kosten für die Anfahrt außerhalb Wiens berechnet.

4.5.                Zahlungen können mittels SEPA-Lastenschriftverfahren durchgeführt werden.

Albin Förstl wird den Kunden ersuchen, ein SEPA-Lastschriftformular zur Erteilung eines Mandats elektronisch zu unterschreiben und an Albin Förstl zu retournieren.

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt der Kunde Albin Förstl widerruflich, die zu entrichtenden Zahlungen gemäß dem Service-Vertrag zum nächstmöglichen Abbuchungstag – das ist der 5. eines jeden Monats – nach Fälligkeit der jeweiligen Zahlung zulasten des Bankkontos des Kunden mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Albin Förstl wird den Kunden einmalig mindestens 1 Kalendertag vor dem ersten Lastschrifteinzug über die Kontobelastungen informieren (sog. Pre-Notification). Zugleich wird mit dem SEPA-Lastschriftmandat die kontoführende Bank des Kunden angewiesen, die von Albin Förstl auf das Konto des Kunden gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen. Der Kunde kann, sofern er den Service-Vertrag (wie unten definiert) und dieses SEPA-Lastschriftmandat als Verbraucher abschließt (B2C), innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum der jeweiligen Abbuchung, die Erstattung des belastenden Betrages nach erfolgter Abbuchung im Rahmen des Einzugsverfahrens verlangen. Erfolgt dieses Verlangen zu Unrecht, ist der Kunde zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens von Albin Förstl verpflichtet und Albin Förstl behält sich das Recht vor, den Service-Vertrag (wie unten definiert) unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Punkt 5 dieser Bedingungen aufzukündigen.

Sollten Albin Förstl von der kontoführenden Bank des Kunden Spesen aufgrund einer Rücklastschrift, also einer fehlgeschlagenen Abbuchung vom Konto des Kunden, verrechnet werden, wird Albin Förstl dem Kunden EUR 18,00 als Bank- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen. Sollten die von der kontoführenden Bank des Kunden an Albin Förstl vorgeschrieben Spesen den Betrag von EUR 18,00 übersteigen, wird Albin Förstl dem Kunden den entsprechenden Betrag (anstatt der EUR 18,00) als Bank- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen.

Bei Rücklastschrift durch die kontoführende Bank wird der Kunde über den Nichteinzug per E-Mail informiert und dieser hat umgehend den ausständigen Betrag auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

4.6.                Vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung durch den Kunden wird der Inhalt der Bestellung einschließlich Auswahl des jeweiligen Service-Abonnements, sowie das vom Kunden zu bezahlende Gesamtentgelt (das monatliche Netto-Serviceentgelt und der Umsatzsteuer sowie allfällige Aufschläge für Tätigkeiten außerhalb von Wien (Stadtgrenze)) in einer Bestellübersicht zusammengefasst (die „Bestellung“). Dabei kann der Kunde das von diesem zuvor ausgewählte Service-Abonnement einsehen und die Auswahl gegebenenfalls noch verändern. Der Kunde hat alle Angaben zu prüfen (z.B. Name, Adresse, das ausgewählte Service-Abonnement, etc.) und falls erforderlich mittels der dafür vorgesehenen Eingabefelder zu korrigieren.

4.7.                 Sofern der Kunde den Service-Vertrag (wie unten definiert) als Verbraucher (d.h. als eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der nicht ihrer gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) abschließt und weiters vorausgesetzt, dass der Kunde die Bestellung über die Webseite und somit im Wege des Fernabsatzes abgibt, können die Leistungen aus dem Service–Abonnement erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG, und somit frühestens beginnend mit dem Ablauf von 20 Tagen nach dem Zeitpunkt des Erhalts durch den Kunden der Auftragsbestätigung (wie nachfolgend in Punkt 4.10 unten definiert), in Anspruch genommen werden. Die Möglichkeit, dass unmittelbar mit Vertragsabschluss mit der Vertragserfüllung (durch Beginn der Leistungen aus dem Service–Abonnement) begonnen wird, steht nur dann zur Verfügung, wenn der Kunde zum Zweck des Vertragsabschlusses die Geschäftsräumlichkeiten der Albin Förstl aufgesucht hat und daher kein Fernabsatzvertrag (auch nicht im Sinne der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen) vorliegt.

4.8.                 Wenn der Kunde am Ende des Bestellvorgangs die Bestellung vervollständigt, wird der Kunde eingeladen, Albin Förstl seine Zustimmung zu den dieser Bestellung zugrunde liegenden Bedingungen zu erteilen und ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Service-Vertrages (wie unten definiert) zu machen. Erst dann, wenn der Kunde das Feld bzw. die Checkbox „zahlungspflichtig bestellen“ anklickt, unterbreitet der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Service-Vertrages (wie unten definiert). Bis dahin ist der Bestellprozess für den Kunden unverbindlich.

4.9.                Nach Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellung des Kunden wird Albin Förstl dem Kunden ein E-Mail übermitteln, um den Eingang der Bestellung zu bestätigen und gegebenenfalls gleichzeitig (oder auch im Rahmen eines gesonderten E-Mail gemäß Punkt 4.9) die Annahme der Bestellung verbindlich zu erklären. 

4.10.            Ein bindender Service-Vertrag, dessen Bestandteil auch die gegenständlichen Bedingungen bilden, zwischen dem Kunden und Albin Förstl entsteht erst dann, wenn Albin Förstl dem Kunden per E-Mail gemäß Punkt 4.9 oben die Annahme der Bestellung bestätigt (die „Auftragsbestätigung“) (und nicht zu einem früheren Zeitpunkt!). Die Auftragsbestätigung wird die Bestellung des Kunden, die gegenständlichen Bedingungen von Albin Förstl (darin enthalten die Widerrufsbelehrung für Verbraucher; siehe Punkt 8. dieser Bedingungen) samt Widerrufsformular, das SEPA-Lastschriftformular nach Punkt 4.5 dieser Bedingungen sowie eine allfällige Zustimmungserklärung nach Punkt 4.7 beinhalten, um dem Kunden die elektronische Speicherung und das Ausdrucken der genannten Unterlagen und Informationen zu ermöglichen, und wird per E-Mail an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse an den Kunden übermittelt, wobei alle genannten Unterlagen und Informationen gemeinsam den Service-Vertrag (der „Service-Vertrag“) bilden.

4.11.             Albin Förstl kann nach eigenem Ermessen auch entscheiden, die Bestellung des Kunden nicht anzunehmen. Dies gilt insbesondere bei Bestellungen in Zusammenhang mit Musikinstrumenten, die bspw. im Rahmen von (Hoch-) Schulbetrieben, Kulturhäusern einer ständigen Nutzung ausgesetzt sind, welche über das Ausmaß des privaten Gebrauchs hinausgehen. Für solcherart Kunden werden von Albin Förstl maßgeschneiderte Angebote bereitgestellt.

5. Vertragsdauer und Kündigung

5.1.                 Der Service-Vertrag zwischen Albin Förstl und dem Kunden wird auf die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und beginnt mit dem auf den Vertragsabschluss folgenden Monatsersten.

5.2.                Der Service-Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, sofern nicht der Kunde oder Albin Förstl den Service-Vertrag spätestens einen Monat vor Ende des laufenden Vertragsjahres schriftlich aufkündigen. 

5.3.                 Die unter Punkt 5.2 festgelegte (ordentliche) Kündigung kann immer nur mit Wirkung zum Ende der fixen Vertragslaufzeit von einem Jahr erfolgen. Die Kündigung hat schriftlich per E-Mail oder postalisch zu erfolgen. Der Kunde hat seine Kündigung entweder an office@klavierhaus-foerstl.at oder an die unter Punkt 2.8 dieser Bedingungen angeführte Adresse von Albin Förstl zu übermitteln.

5.4.                Eine außerordentliche Aufkündigung des Service-Vertrages aus wichtigem Grund auch vor Ablauf eines Vertragsjahres bleibt für beide Vertragsparteien durch obige Bestimmungen unberührt.

Albin Förstl behält sich das Recht vor, den Service-Vertrag unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist von nicht mehr als 7 Kalendertagen an den Kunden und gleichzeitigem Ausspruch der Kündigung für den Fall, dass die Nachfrist vom Kunden ungenutzt verstreicht, mit sofortiger Wirkung aufzukündigen. Insbesondere als wichtige Gründe, die eine solche außerordentliche Kündigung rechtfertigen, gelten (i) die nicht fristgerechte Bezahlung der monatlichen Serviceentgelte und/oder sonstiger fälliger Zahlungen und/oder (ii) die Nichteinhaltung sonstiger wesentlicher Verpflichtungen des Kunden aus diesen Bedingungen bzw. dem Service-Vertrag (siehe bspw. Punkt 2.8), und/oder (iii) das Vorliegen wesentlicher Umstände betreffend den Zustand des Musikinstruments, wie Resonanzbodenrisse, Gussrahmenrisse oder ähnlichen Schäden, welche die Stimmhaltung nicht ermöglichen.

 

6. Serviceentgelt und Zahlungsbedingungen

6.1.                 Bei der als solche bezeichneten „Standard Variante“ wird dem Kunden ein monatliches Netto-Serviceentgelt in der von Albin Förstl jeweils bekanntgegebenen Höhe, derzeit von EUR 19,90 einschließlich Umsatzsteuer, in Rechnung gestellt.

Bei der als solche bezeichneten „Pro Variante“ wird dem Kunden ein monatliches Netto-Serviceentgelt in der von Albin Förstl jeweils bekanntgegebenen Höhe, derzeit von EUR 49,90 einschließlich Umsatzsteuer, in Rechnung gestellt.

6.2.                 Die oben genannten, derzeit gültigen Beträge der Netto-Serviceentgelte sind anwendbar, wenn die Leistungen aus dem Service–Abonnement innerhalb von Wien (Stadtgrenze) stattfinden sollen. 

Liegt die im Bestellformular angegebene Adresse, an der die Leistungen aus dem Service–Abonnement zu erbringen sind, außerhalb von Wien (Stadtgrenze), wird, ausgehend von dieser Adresse und ab der Bellariastraße 4, 1010 Wien, ein Kilometeraufschlag, der sich nach den jeweils bei Abschluss des Service-Vertrags aktuellen Sätzen von Albin Förstl in voller Höhe zuzüglich Umsatzsteuer errechnet, zusätzlich in Rechnung gestellt. Der derzeitige Kilometeraufschlag beträgt EUR 0,20 pro Kilometer und Monat der Vertragslaufzeit. Geschieht der Standortwechsel weg aus Wien (Stadtgrenze) während eines Vertragsjahres und sind die Leistungen aus dem Service–Abonnement zu diesem Zeitpunkt noch nicht erbracht worden, so erfolgt die Anpassung des Netto-Serviceentgelts (wie unten definiert) - auch rückwirkend - für das gesamte Vertragsjahr. Wurden umgekehrt die Leistungen aus dem Service–Abonnement zum Zeitpunkt des Standortwechsels bereits erbracht, erfolgt die Anpassung des Netto-Serviceentgelts (wie unten definiert) beginnend mit dem nächsten Vertragsjahr.

6.3.                 Als „Netto-Serviceentgelt“ wird im Folgenden derjenige Betrag bezeichnet, welchen der Kunde je nach Auswahl des Service-Abonnements bei Abschluss des Service-Vertrags monatlich an Albin Förstl nach den Bestimmungen in den Punkten 7.1 und 7.2 zu leisten hat. Das Netto-Serviceentgelt zuzüglich Umsatzsteuer wird nachfolgend auch als „Brutto-Serviceentgelt“ bezeichnet.

6.4.                Das Brutto-Serviceentgelt ist jeden Monat im Vorhinein fällig. Zahlungen des Kunden haben in Euro zu erfolgen.

6.5.                 Dem Kunden wird bei Vertragsabschluss eine Erstrechnung für jeweils ein Vertragsmonat ausgestellt, danach werden laufende Monatsrechnungen automatisch generiert und auf Wunsch des Kunden an die von ihm bekanntgegebene E-Mail-Adresse zugesandt.

6.6.                Für den Fall, dass im Rahmen der Erbringung der Leistungen aus dem Service–Abonnement auf Seiten von Albin Förstl ein nicht nur geringfügiger Mehraufwand auf Grund von Umständen entstehen sollte, die nicht von Albin Förstl zu vertreten sind (wie bspw. schlechte Bedingungen, unter denen das Musikinstrument aufbewahrt wird, Schäden aufgrund von unzureichender Luftfeuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung oder einer Klimaeinlage oder Fußbodenheizung in der Nähe des Musikinstruments, Tierkratzer, Mottenbefall, Schimmel, Feuchtigkeitsschäden etc), ist Albin Förstl berechtigt, dem Kunden ein angemessenes zusätzliches Entgelt für diesen Mehraufwand zu verrechnen.

Albin Förstl hat dem Kunden solcherart Umstände und das Ausmaß des daraus resultierenden Mehraufwandes samt den damit verbundenen Kosten vorweg mitzuteilen. Der Kunde hat der Durchführung dieser zusätzlichen Leistungen zuzustimmen.

Sollte eine Durchführung der Leistungen aus dem Service–Abonnement nicht (oder nur mit geringerer Wirkung) ohne den oben genannten Mehraufwand möglich sein, wird Albin Förstl dies dem Kunden ebenfalls mitteilen. Verweigert der Kunde die Durchführung dieser zusätzlichen Leistungen so nimmt er die damit verbundenen Auswirkungen auf die Leistungen aus dem Service–Abonnement (Unmöglichkeit der Durchführung oder geringere Wirkung) ausdrücklich zur Kenntnis, wobei dies keinerlei Einfluss auf die vereinbarte Höhe des Brutto-Serviceentgelts hat.

6.7.                 Die Zahlung erfolgt mittels der vom Kunden im Rahmen der Bestellung gewählten Zahlungsart. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei der Auswahl der von einem Drittanbieter angebotenen Zahlungsart die allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Drittanbieters gelten können.

6.8.                Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Albin Förstl hat darüber hinaus auch Anspruch auf Ersatz aller im Zusammenhang mit der Mahnung und sonstigen Eintreibungshandlungen zusammenhängen Kosten.

6.9.                Im Falle der Aufkündigung des Service-Vertrags durch Albin Förstl gemäß Punkt 5 dieser Bedingungen ist Albin Förstl berechtigt, die Zahlung aller offenstehenden, auch noch nicht fälligen (bis zum erstmöglichen Kündigungszeitpunkt des Kunden) monatlichen Brutto-Serviceentgelte und/oder sonstiger ausstehender Zahlungen zu fordern. Darüberhinausgehende Ansprüche von Albin Förstl (insbesondere solche auf Schadenersatz) bleiben unberührt.

 

7. ​ Indexierung des Netto- Serviceentgelts

7.1.                 Das Netto-Serviceentgelt ist wertgesichert. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat August 2026 verlautbarte Indexzahl.

7.2.                Die Anpassung erfolgt jährlich jeweils am ersten Tag eines Vertragsjahres durch Vergleich der Indexzahl für August desletzten Vertragsjahres mit der Indexzahl für August des vorletzten Vertragsjahres. Eine Unterschreitung des Netto-Serviceentgelts unter den jeweiligen Betrag je nach gewählten Service-Abonnement gemäß Punkt 6.1 oben ist allerdings ausdrücklich ausgeschlossen.

7.3.                 Die Auswirkung der Wertsicherungsklausel tritt mit Änderung der Indexziffer von selbst ein, ohne dass es einer gesonderten Erklärung von Albin Förstl bedarf.

7.4.                Erfolgt die Geltendmachung der Veränderung der durch den Kunden geschuldeten Zahlungen aufgrund der Wertsicherung durch Albin Förstl über einen längeren Zeitraum nicht, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Die Nichteinhebung gilt unabhängig von der Dauer nicht als Verzicht auf diesen Betrag. Albin Förstl ist berechtigt, die sich aus der Indexveränderung ergebenden Beträge, soweit gesetzlich zulässig und damit jedenfalls für die jeweils drei (3) vergangenen Jahre, vom Kunden auch rückwirkend einzufordern.

7.5.                Sollte weder Verbraucherpreisindex 2020 noch ein an dessen Stelle tretender Nachfolgeindex veröffentlicht werden, so ist die Wertsicherung durch einen von Albin Förstl zu beauftragenden Wirtschaftsprüfer nach den Methoden der Bundesanstalt Statistik Österreich zu errechnen.

 

8. Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG für Verbrauchergeschäfte (B2C) im Fall eines Fernabsatzvertrages

8.1.                 Bestellt der Kunde bei Albin Förstl als Verbraucher (dh als eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der nicht ihrer gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann; B2C), und weiters vorausgesetzt, dass der Service-Vertrag über die Webseite von Albin Förstl und somit als Fernabsatzvertrag nach Punkt 4 dieser Bedingungen geschlossen wurde, steht dem Kunden das gesetzlich zwingende Recht zu, vom Service-Vertrag durch Übermittlung einer eindeutigen schriftlichen Erklärung an Albin Förstl zurückzutreten.

8.2.                Das Rücktrittsrecht kann vom Kunden ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden.

8.3.                 Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage und beginnt, da der Service-Vertrag als Dienstleistungsvertrag im Sinne des FAGG zu qualifizieren ist, mit dem Tag des Vertragsabschlusses gemäß Punkt 4.9 oben.

8.4.                Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Kunde Albin Förstl an eine der untenstehenden Kontaktdetails:

Albin Förstl GmbH

Bellariastraße 4, 1010 Wien, Österreich

E-Mail: office@klavierhaus-foerstl.at

Tel.: +43 1 523 61 75

mittels eindeutiger Erklärung (zB einem Brief per Post, einer E-Mail oder mittels Telefonats) über den Entschluss, vom jeweiligen Service-Vertrag zurückzutreten, informieren. Zu diesem Zweck kann der Kunde das dem Service-Vertrag beigefügte, dem Kunden per E-Mail übermittelte sowie auch hier aufrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, dessen Verwendung jedoch nicht vorgeschrieben ist.

8.5.                 Der Kunde kann sein Rücktrittsrecht auch online unter www.klavierhaus-foerstl.at/service-abo-widerruf ausüben. Dabei kommt der Kunde über den Button „Service-Abo Vertrag widerrufen“ zur Rücktrittsfunktion und hat die Möglichkeit, ein Online-Rücktrittsformular unter Eingabe des Namens, des Service-Abo Vertrags, von dem der Kunde zurücktreten will unter Vervollständigung der im Online-Rücktrittsformular vorgesehenen Felder sowie der Angaben zu jenem elektronischen Kommunikationsmittel, mit dem dem Kunden die Eingangsbestätigung für die Rücktrittserklärung des Kunden übermittelt werden soll. Nachdem der Kunde das Online-Rücktrittsformular vollständig ausgefüllt hat, hat er die Möglichkeit, seine digital erstellte Rücktrittserklärung an Albin Förstl mittels gesonderter Bestätigungsfunktion über den Button „Widerruf bestätigen“ zu übermitteln. Wenn er diese Online-Funktion nutzt, übermittelt Albin Förstl an den Kunden per ausgewähltem Kommunikationsmittel unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs, um dem Kunden die Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und das Ausdrucken der genannten Unterlagen und Informationen zu ermöglichen.

8.6.                Zur Wahrung der oben genannten Rücktrittsfrist reicht es aus, wenn die Rücktrittserklärung des Kunden vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet bzw aufgegeben wird. Dies gilt sinngemäß auch für den Zeitpunkt der Übermittlung/Abgabe der Online-Rücktrittserklärung.

8.7.                 Sobald der Kunde vom Service-Vertrag zurücktritt und die Rücktrittserklärung bei Albin Förstl eingegangen ist, kann der Rücktritt nicht mehr rückgängig gemacht werden. Ein Rücktritt vom Service-Vertrag kann dazu führen, dass Albin Förstl zukünftig vom Kunden keine weiteren Bestellungen mehr annimmt.

8.8.                Wenn der Kunde gemäß dem Vorstehenden vom Service-Vertrag zurücktritt, erstattet Albin Förstl dem Kunden die gesamten, bereits vom Kunden bezahlten monatlichen Brutto-Serviceentgelte unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Rücktritt des Kunden vom Service-Vertrag bei Albin Förstl eingegangen ist.

Für die Rückerstattung wird Albin Förstl dieselbe Zahlungsart verwenden, die der Kunde ursprünglich bei der Bestellung eines Service-Vertrags angegeben hat, es sei denn, Albin Förstl hat mit dem Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall aber werden dem Kunden im Zusammenhang mit der Rückerstattung Bankgebühren verrechnet.


9. Gewährleistung

9.1.                 Unabhängig davon, ob der Kunde den Service-Vertrag als Unternehmer (B2B) oder als Verbraucher (2C) abschließt, kommen die gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe der nachfolgenden Einschränkungen zur Anwendung.

9.2.                 Albin Förstl leistet, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich dafür Gewähr, dass die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Service-Vertrags vertraglich vereinbarten Leistungen aus dem Service–Abonnement mängelfrei erfüllt werden.

9.3.                 Sofern der Kunde den Service-Vertrag als Unternehmer (B2B) abschließt, gelten sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden als ausgeschlossen, sofern sie nicht vom Kunden innerhalb von (drei) Monaten ab Leistungserbringung gegenüber Albin Förstl geltend gemacht werden. Sie sind weiters innerhalb von 3 (drei) Monaten nach Ablauf der oben genannten Gewährleistungsfrist von 3 (drei) Monaten, sohin mit Ablauf von 6 (sechs) Monaten ab Leistungserbringung durch den Kunden mittels Einbringung einer entsprechenden Klage beim zuständigen Gericht geltend zu machen, widrigenfalls sie als verfristet gelten.

9.4.                 Sofern der Kunde den Service-Vertrag als Unternehmer (B2B) abschließt, hat dieser die Pflicht das Musikinstrument nach Übernahme der erfolgten Leistungen aus dem Service-Abonnement zu kontrollieren und allfällige Mängel in der Leistungserbringung innerhalb einer angemessenen Frist Albin Förstl anzuzeigen. Die Anwendung des §924 ABGB wird ausgeschlossen.

9.5.                 Der Kunde hat Albin Förstl die Möglichkeit der Verbesserung bzw. Nachbesserung zu gewähren, welche Albin Förstl innerhalb einer angemessenen Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für und in Einvernehmen mit dem Kunden vorzunehmen ist.

Die Kosten der Verbesserung übernimmt Albin Förstl.

9.6.                Bei allen Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit Gewährleistung steht dem Kunden der kostenlose Kundenservice von Albin Förstl telefonisch unter +43 1 523 61 75 oder per E-Mail unter office@klavierhaus-foerstl.at zur Verfügung.

 

10. Haftung von Albin Förstl

10.1.                 Die Haftung von Albin Förstl für leichte Fahrlässigkeit ist generell ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden sowie jeglichen Angelegenheiten, hinsichtlich derer ein Ausschluss der Haftung von Albin Förstl gesetzlich unzulässig wäre.

10.2.                Albin Förstl haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch missbräuchliche, zweckfremde oder unsachgemäße Verwendung des Musikinstruments verursacht wurden oder durch gewöhnliche Beanspruchung entstehen.

10.3.                 Für den Fall, dass der Kunde den Service-Vertrag als Verbraucher abschließt (B2C), kommen mit den Einschränkungen der Punkte 10.1 und 10.2 dieser Bedingungen oben die gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht zur Anwendung.

10.4.                Für den Fall, dass der Kunde den Service-Vertrag als Unternehmer abschließt (B2B), kommen die folgenden Bestimmungen zusätzlich zu den Einschränkungen der Punkte 10.1 und 10.2 dieser Bedingungen oben zur Anwendung:

10.4.1.         Jegliche Haftung für durch einen von Albin Förstl schuldhaft zu vertretenden Mangel oder aus sonstigen Gründen von Albin Förstl verursachte/n entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Produktions- oder Betriebsverluste, Ausfallzeiten, entgangene Umsätze oder Aufträge, vertraglichen Schadenersatz oder Vertragsstrafen gegenüber Dritten, indirekte Schäden oder Mangelfolgeschäden, oder Imageverlust sowie allgemein für unvorhersehbare Schäden wird bis zur Grenze der krass groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.4.2.         Der Betrag jeglicher Ansprüche auf Schadenersatz, die gemäß zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder gemäß dem diesen Bedingungen dem Grunde nach berechtigt sind, ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, auf die Summe aller vom Kunden geleisteten Netto-Serviceentgelte aus dem betroffenen Service-Vertrag beschränkt.

10.4.3.         Jegliche Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz gegen Albin Förstl verjähren mit Ablauf von 12 (zwölf) Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde vom Schaden Kenntnis erlangt hat und gelten somit als ausgeschlossen, sofern sie nicht vor Ablauf der genannten Frist durch Einbringung einer entsprechenden Klage beim zuständigen Gericht geltend gemacht wurden. Falls diese 12 (zwölf)-monatige Verjährungsfrist nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen nicht wirksam vereinbart werden kann, so ist diese Frist auf die kürzeste mögliche Verjährungsfrist zu verlängern, die nach den anwendbaren Gesetzen zulässig ist.

 

11. Verarbeitung personenbezogener Daten

11.1.                 Die Datenschutzerklärung von Albin Förstl ist ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Bedingungen. Der Kunde wird im Rahmen dieser Bedingungen lediglich der Vollständigkeit halber auf die Datenschutzerklärung von Albin Förstl aufmerksam gemacht.

11.2.                Albin Förstl ist verantwortlich für die personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Bestellung des Kunden verarbeitet werden.

11.3.                 Albin Förstl verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden in Übereinstimmung mit dem geltenden anwendbaren Recht sowie mit der Datenschutzerklärung von Albin Förstl, die unter https://www.klavierhaus-foerstl.at/datenschutzerklarung-und-cookies abgerufen werden kann.

 

12. Sonstiges

12.1.                 Für den Fall, dass der Kunde den Service-Vertrag als Unternehmer abschließt (B2B), und soweit Mitarbeiter von Albin Förstl mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über die im Rahmen des Online-Bestellvorgangs von Albin Förstl gemachten Angaben hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung (per E-Mail ausreichend) durch vertretungsbefugte Personen (Geschäftsführer, Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte) in der erforderlichen Anzahl, um wirksam zu sein. Sofern der Kunde den Service-Vertrag (als Verbraucher abschließt (B2C), gelten in diesem Zusammenhang ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.

12.2.                Für den Fall, dass der Kunde den Service-Vertrag als Unternehmer abschließt (B2B),sind weiters jegliche Erklärungen oder Mitteilungen, die der Kunde oder Albin Förstl abgeben, nur wirksam, wenn sie per E-Mail oder anderweitig schriftlich erfolgen.

12.3.                 Albin Förstl ist berechtigt, Rechte und Verpflichtungen aus dem Service-Vertrag an eine andere Gesellschaft innerhalb der Albin Förstl -Gruppe zu übertragen.

12.4.                Ein Versäumnis von Albin Förstl oder des Kunden, eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Bedingungen bzw des Service-Vertrags zu irgendeinem Zeitpunkt oder über irgendeinen Zeitraum geltend zu machen, führt zu keinem Verzicht auf diese Bestimmungen oder auf das Recht, diese zu irgendeinem späteren Zeitpunkt geltend zu machen.

12.5.                Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen bzw des Service-Vertrags gänzlich oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Falle einer solchen teilweisen Unwirksamkeit verpflichtet sich Albin Förstl dazu, die unwirksamen Bestimmungen durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen so nahe wie möglich kommen.

 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1.                 Die Bedingungen (einschließlich des Service-Vertrags) und deren Auslegung sowie jegliche sich daraus oder im Zusammenhang damit ergebenden Streitigkeiten oder Ansprüche unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) kommt nicht zur Anwendung.

Sofern der Kunde den Service-Vertrag als Verbraucher abgeschlossen hat (B2C), unterliegen die Bedingungen (einschließlich des Service-Vertrags) und deren Auslegung sowie jegliche sich daraus oder im Zusammenhang damit ergebenden Streitigkeiten oder Ansprüche dem Recht des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern Albin Förstl seine Tätigkeit auf irgendeine Weise auf diesen Staat richtet und der Service-Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.

13.2.                Sämtliche Streitigkeiten und Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit (einschließlich des Service-Vertrags) diesen Bedingungen ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des für Handelssachen zuständigen Gerichts in Wien.

 Sofern der Kunde den Service-Vertrag als Verbraucher abgeschlossen hat (B2C), liegt die Zuständigkeit für Ansprüche des oder gegen den Kunden gemäß § 14 KSchG beim zuständigen Gericht, in dessen Sprengel der Kunde seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

13.3.                 Wenn ein Rechtsstreit zwischen dem Kunden und Albin Förstl nicht beigelegt werden kann, kann sich der Kunde, sofern er den Service-Vertrag als Verbraucher abgeschlossen hat (B2C), auch an den Verein für Konsumenteninformation wenden. Weitere Informationen sind unter https://vki.at/  aufrufbar. Weiters hat der Kunde, der den Service-Vertrag als Verbraucher abgeschlossen hat (B2C), das Recht, Streitigkeiten über die europäische Online-Streitbeilegungsplattform beizulegen, welche abrufbar ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage. In allen Fällen ist Albin Förstl jedoch nicht dazu verpflichtet, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.